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   LSG Hessen, 28.11.1996 - L 14 KR 955/93   

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https://dejure.org/1996,6745
LSG Hessen, 28.11.1996 - L 14 KR 955/93 (https://dejure.org/1996,6745)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28.11.1996 - L 14 KR 955/93 (https://dejure.org/1996,6745)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28. November 1996 - L 14 KR 955/93 (https://dejure.org/1996,6745)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Krankenversicherung; Krankengeld; Krankheit; Dieselbe; Austausch; Hüftgelenk; Gleichartigkeit; Krankheitsursache; Zusammenhang; Behandlungsbedürftigkeit; Arbeitsunfähigkeit; Erscheinungsbild

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 12.10.1988 - 8 RK 28/87

    Identität von Krankheiten - Einheitliches Krankengeschehen - Degenerative

    Auszug aus LSG Hessen, 28.11.1996 - L 14 KR 955/93
    Nach übereinstimmender Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 25. Mai 1966 - 3 RK 8/63 - = BSGE 25, 37 ff.; BSG, Urteil vom 12. Oktober 1988 - 3/8 RK 28/87 -) und der Kommentarliteratur muß es sich dabei um (ein und) dieselbe, nicht aber (bloß) um die gleiche oder gleichartige Krankheit handeln (Kasseler Kommentar - Höfler -, § 48 SGB V Rdz. 4).

    Erforderlich ist demnach ein sogenannter "innerer Zusammenhang", der - einerseits - durch eine fortlaufende Behandlung dokumentiert werden kann oder aber - andererseits - durch eine gemeinsame Bedingung herbeigeführt oder begünstigt wird (Gemeinschaftskommentar - SGB V - Wagner, Lose Blatt, Stand Juni 1994 § 48 Rdz. 5; Krasney, MedSach 1989, S. 188; Krauskopf/Marburger, MedSach 1989, S. 190, BSG, Urteil vom 12. Oktober 1988 - 3/8 RK 28/87 - = NZA 1989, S. 287).

    Degenerative Veränderungen an der gesamten Wirbelsäule, die sich in gleichartigen Beschwerden in mehreren Wirbelsäulenabschnitten äußern, wurden deshalb als einheitliches Grundleiden angesehen (BSG, Urteil vom 12. Oktober 1988 - 3/8 RK 28/87 - a.a.O.).

  • BSG, 25.05.1966 - 3 RK 8/63

    Zeitpunkt des Eintritts eines Versicherungsfalls - Zum Anspruch auf Krankengeld

    Auszug aus LSG Hessen, 28.11.1996 - L 14 KR 955/93
    Nach übereinstimmender Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 25. Mai 1966 - 3 RK 8/63 - = BSGE 25, 37 ff.; BSG, Urteil vom 12. Oktober 1988 - 3/8 RK 28/87 -) und der Kommentarliteratur muß es sich dabei um (ein und) dieselbe, nicht aber (bloß) um die gleiche oder gleichartige Krankheit handeln (Kasseler Kommentar - Höfler -, § 48 SGB V Rdz. 4).

    Nicht ausreichend ist es, wie dies die Klägerin etwa meint, wenn bei einem einheitlichen, weiterbestehenden Grundleiden nur vorübergehend Arbeitsunfähigkeit entfällt, die dann später bei Fortbestehen der Krankheit erneut wegen ein und derselben Krankheit festgestellt werden muß (vgl. BSGE 25, 37 ff.).

  • BSG, 28.09.1993 - 1 RK 46/92

    Dauernde Arbeitsunfähigkeit - Erschöpfung des Krankengeldanspruchs -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.11.1996 - L 14 KR 955/93
    Der Senat brauchte dabei nicht zu entscheiden, ob eine - einschränkende - Interpretation von § 48 Abs. 1 SGB V dann erforderlich ist, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, bezogen auf das zunächst Arbeitsunfähigkeit festgestellt worden ist (hier die Tätigkeit der Klägerin im Service) und der Versicherte sich nunmehr mit dem vorhandenen Restleistungsvermögen dem Arbeitsmarkt - und das heißt auch für andere Tätigkeiten - zur Verfügung stellt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 15. Dezember 1993 - 1 RK 20/93 - und insbesondere Urteil des BSG vom 28. September 1993 - 1 RK 46/92 -).
  • BSG, 15.12.1993 - 1 RK 20/93
    Auszug aus LSG Hessen, 28.11.1996 - L 14 KR 955/93
    Der Senat brauchte dabei nicht zu entscheiden, ob eine - einschränkende - Interpretation von § 48 Abs. 1 SGB V dann erforderlich ist, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, bezogen auf das zunächst Arbeitsunfähigkeit festgestellt worden ist (hier die Tätigkeit der Klägerin im Service) und der Versicherte sich nunmehr mit dem vorhandenen Restleistungsvermögen dem Arbeitsmarkt - und das heißt auch für andere Tätigkeiten - zur Verfügung stellt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 15. Dezember 1993 - 1 RK 20/93 - und insbesondere Urteil des BSG vom 28. September 1993 - 1 RK 46/92 -).
  • BSG, 11.07.1967 - 3 RK 92/65

    Beschwer des Revisionsführers - Krankengeldanspruch - Erwerbsunfähigkeitsrente -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.11.1996 - L 14 KR 955/93
    Zur Bezugszeit im Sinne des § 48 Abs. 1 SGB V zählen auch Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld wegen der Fortzahlung des Arbeitsentgeltes oder aus anderen Gründen ruhte (BSG, Urteil vom 11. Juli 1967 - 3 RK 92/65 = BSGE 27, 66 ff. - noch zu der früheren Vorschrift des § 183 Abs. 2 RVO).
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